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Die MICUS Förderberatung

Wie für unsere Kunden, die Bundesregierung sowie die Landesregierungen hat der Glasfaserausbau auch für MICUS höchste Priorität. Seit 2000 unterstützen wir als einer der deutschen Vorreiter Landkreise und Kommunen im geförderten Ausbau: Für über 160 Kommunen und Landkreise in mehr als 300 Projekten haben wir über 1,5 Milliarden Euro an Fördermitteln realisieren können: Alle von uns begleiteten Förderantragstellungen wurden positiv beschieden. Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Förderprozesse – mit erwiesener Erfolgsgarantie.

symbol bestimmung

Bestimmung grauer NGA-Flecken

Die Breitbandversorgungsdaten aller Netzbetreiber werden in unserem Geoinformationssystem (GIS) zusammengeführt und analysiert. Die Darstellung der Versorgungslage erfolgt hauskoordinatenscharf, wodurch an jedem Teilnehmeranschluss die individuelle Versorgungssituation bestimmt werden kann. Auf Basis der vorliegenden Daten innerhalb der Plattform des Projektträgers sowie der Ergebnisse der Markterkundung werden die grauen NGA-Flecken seitens MICUS eindeutig abgegrenzt. Dabei handelt es sich um diejenigen Adressen, die derzeit über kein NGA-Netz verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck).

symbol antragstellung

Antragstellung (1. und 2. Phase)

MICUS wird Ihre Antragstellung zur Erlangung des Bescheids in vorläufiger Höhe beratend begleiten und die relevanten Unterlagen in enger Abstimmung mit Ihnen vorbereiten. Die von uns erarbeiteten Anträge erfüllen alle Anforderungen und Nebenbestimmungen der jeweiligen Förderprogramme. Dies gilt insbesondere für die umfassende Berücksichtigung der GIS-Nebenbestimmungen.

Auf Grundlage der späteren Ausschreibungsergebnisse wird dann der endgültige Förderantrag gestellt. Hierbei unterstützen wir unsere Kunden durch eine Kontrolle der Vollständigkeit und Aufbereitung der vorliegenden Daten. Wir gewährleisten in dieser Phase eine reibungslose Koordination zwischen öffentlichem Auftraggeber, ausgewähltem Netzbetreiber und den Fördermittelgebern.

symbol projektumsetzung

Mittelabrufe

Im Rahmen der Mittelanforderung sind neben allgemeinen Angaben, wie etwa dem Leistungszeitraum, auch die vom Antragsteller bezahlten zuwendungsfähigen Ausgaben, z.B. Kosten für Tiefbauarbeiten, für die passive und aktive Infrastruktur sowie sonstige Kostenpunkte aufzuführen. Weiterhin sind Zusicherungen zum Baufortschritt, zur Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen, der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens, zur Förderfähigkeit und Zahlung zu tätigen. Sofern die Mittelanforderung über einen Zwischennachweis erfolgen soll, sind darüber hinaus eine Rechnungsliste, der Netzplan entsprechend der GIS-Nebenbestimmungen, die Bilddokumentation sowie ein Sachbericht vorzulegen.

MICUS wird alle erforderlichen Unterlagen, sei es für die Mittelanforderung oder für mögliche Zwischennachweise, prüfen und diese in eine geordnete Struktur überführen. Wir unterstützen den Kunden dabei, alle Auflagen gegenüber dem Projektträger zu erfüllen, die gemäß Zuwendungsbescheid Voraussetzung der Auszahlung der Förderung sind. So stellen wir einen reibungslosen Mittelfluss und einen kontinuierlichen Baufortschritt sicher.

 

Unterstützung von Branchendialog bis zur Fast Lane

Im aktuellen Graue-Flecken-Förderprogramm auf Basis der Gigabit-Richtlinie 2.0 stehen für den Ausbau bis zu 100 Mio. Euro an Bundesmitteln je Projekt zur Verfügung. Im Vergleich zum bisherigen Förderprogramm wurden sowohl die Aufgreifschwelle erhöht, Länderbudgets eingeführt und mit den Branchendialogen sowie der Fast Lane Modifikationen am Prozess eingeführt.

Fast Lane

Mit der Fast Lane soll die Förderung auf besonders schlecht versorgte Kreise und Kommunen fokussiert werden. Anträge, die einen besonderen Nachholbedarf aufweisen, werden sofort bewilligt, ohne dass weitere Bedingungen erfüllt werden müssen. Kreise und Kommunen mit besonderem Nachholbedarf werden mit Hilfe des Kriterienkatalogs bestimmt: wenn der Förderantrag eine Mindestzahl von 300 Punkten (60 %) erreicht, gilt dies als „fast lane“-Projekt. Um diese Möglichkeiten nutzen zu können, müssen die Kriterien im Vorhinein überprüft werden, insbesondere für die Nutzung der Kriterien Nachholbedarf sowie Synergienutzung/Schließung von Versorgungslücken kann der Zuschnitt der Fördergebiete einen großen Unterschied machen. Bei beidem unterstützen wir auf der Basis unserer jahrzehntelangen Erfahrungen in Versorgungsanalysen und Projektkonzeption.

Branchendialoge

Um dem eigenwirtschaftlichen Ausbau weitgehende Geltung zu verschaffen, sollen zu Beginn der Förderverfahren Branchendialoge mit Netzbetreibern durchgeführt werden, in welchen das eigenwirtschaftliche Ausbaupotenzial so umfangreich wie möglich ausgeschöpft werden soll. Ab 2024 sind diese Dialoge verpflichtend vor der Veröffentlichung eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen. MICUS hat bereits zahlreiche solcher Branchendialoge auf Basis der Handreichung „Durchführung von kommunalen Branchendialogen für den Gigabitausbau“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr durchgeführt. Unsere Unterstützung beginnt mit der Erfassung der Ausgangslage auf Basis der Potentialanalyse des Bundes oder individuell von MICUS erstellten Potentialanalysen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse laden wir die relevanten Netzbetreiber in unserem Multi-Channel Ansatz ein, das von direkter Ansprache auf Basis existierender Kontakte über die breit gestreute digitale Ansprache reicht. Die Branchendialoge werden auf Basis unserer erprobten Vorlagen standardisiert und mit klaren Fragestellungen und Verhandlungsstrategien vorbereitet. Wir moderieren und dokumentieren die Dialoge und erstellen einen Ergebnisbericht mit kartografischen Darstellungen sowie optimierten Förderprojektgebieten.

 

branchendialoge

 

Die weiteren inhaltlichen Schritte haben sich indes nicht verändert. So gilt es für die antragstellenden Gebietskörperschaften weiterhin die Gebietsabgrenzung auf Basis der Markterkundungsergebnisse vorzunehmen, eine Netzplanung zur Ermittlung des Fördermittelbedarfs durchzuführen und die erhaltenen Fördermittel im Zuge einer transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibung zu vergeben.

Die Projektträgerschaft zur Abwicklung des Förderprogrammes wurde an zwei Unternehmen vergeben. Anträge in Gebieten des Loses A werden künftig auf der Antragsplattform www.gigabit-projekttraeger.de des Unternehmens PWC gestellt. Für Los B ist der Projektträger atene KOM zuständig (www.projekttraeger-breitband.de). Die Aufteilung der Bundesländer auf die zwei Projektträger stellt sich wie folgt dar:

  • PWC: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
  • atene KOM: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

Da sowohl das Verfahren als auch die Kommunikation mit dem jeweiligen Projektträger, der anschließende Netzausbau und der Abruf der Fördermittel sehr komplex sind, werden zur Qualitätssicherung der Gigabitprojekte Ausgaben für die Beauftragung von Beratungsleistungen zu 100 % gefördert. Landkreise erhalten dabei bis zu 200.000 Euro, Kommunen 50.000 Euro.

Mit MICUS zum Ausbau der „Grauen Flecken“

Im Rahmen des Bundesförderprogrammes Breitband „Weiße Flecken“ sowie „Graue Flecken“ samt der zugehörigen Sonderaufrufe haben wir über 300 Projekte mit einem Fördervolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro erfolgreich durchgeführt. Wir können dabei auf eine 100 %-Erfolgsquote in der Umsetzung zurückblicken: alle von uns begleiteten Förderantragstellungen wurden positiv beschieden, sodass wir maßgeblich zu einer erfolgreichen Umsetzung der Projekte unserer Kunden beitragen konnten. Diese Erfolgsgeschichte möchten wir im Rahmen der Gigabitrichtlinie 2.0 gerne mit Ihnen fortführen.

Wir informieren Sie gerne über die Fördermöglichkeiten für Ihre Gebietskörperschaft und zeigen Ihnen gerne auf, wie MICUS Sie im Antragsverfahren und bei der Durchführung aller Prozessschritte unterstützen kann.

 

 

kontakt mescheder

Kontakt

Andreas Mescheder
Geschäftsführer
+49 211 49769 116
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